REACH bei K+S Nitrogen
K+S Nitrogen GmbH ist gut auf die Herausforderungen von REACH vorbereitet. REACH steht für "Registration, Evaluation und Authorisation of Chemicals". Es ist erklärtes Ziel, alle unsere Produkte auch zukünftig unseren Kunden in der bekannt hohen Qualität zur Verfügung zu stellen. Als einer der führenden europäischen Anbieter von Düngemitteln haben wir über unsere Lieferanten sowohl nationale als auch internationale Erfahrung in der Bewertung von Stoffen. Zusammen mit den Experten aus dem Bereich Produkt- und Chemikaliensicherheit auf Produzentenseite arbeiten wir unermüdlich daran, ein Höchstmaß an Sicherheit für die Verwendung unserer Produkte zu erreichen.
Ein Teil der in unseren Produkten vorhandenen Komponenten sind Naturstoffe bzw. werden aus natürlichen Rohstoffen gewonnen und sind damit von der Pflicht zur Registrierung im Rahmen von REACH befreit. Die registrierpflichtigen Stoffe werden durch unsere europäischen Lieferanten fristgerecht vorregistriert und bis zum 1. Dezember 2010 registriert.
Was ist REACH?
Am 1. Juni 2007 ist die neue europäische Chemikalienerordnung Nr. 1907/2006 (REACH) in Kraft getreten. Sie dient der Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemischen Stoffen. Daneben enthält REACH auch Regelungen zur Beschränkung von Stoffen und der Zulassung besonders besorgniserregender Stoffe.
Die Verordnung hat die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zum Ziel und soll dazu beitragen, nachhaltig das Vertrauen der Verbraucher und der Gesellschaft in die chemische Industrie zu stärken.
Gleichzeitig soll REACH die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Industrie verbessern und ihre Position auf den globalen Märkten festigen.
Sie sieht u. a. die Registrierung aller in der EU hergestellten bzw. in die EU importierten Stoffe mit einer Menge > 1 t/a vor. Im Rahmen dieser Registrierung muss die Sicherheit des jeweiligen Stoffes für alle identifizierten Verwendungen belegt werden. Dies geschieht durch Einreichen eines Registrierungsdossiers bei der neuen europäischen Agentur für chemische Stoffe in Helsinki (ECHA). Sie wird den Registrierungsprozess steuern und für Einheitlichkeit auf EU-Ebene sorgen.
Für die Registrierung der bereits im Markt befindlichen Stoffe sieht REACH Übergangsfristen von 3 1/2 bis zu 11 Jahren vor. Hierzu mussten diese Stoffe vom 1. Juni 2008 bis 30. November 2008 vorregistriert werden. Im Anschluss daran müssen Produkte mit einer Jahresproduktion von über 1000 Tonnen, wie im Fall der von uns in Verkehr gebrachten Düngemittel, bis zum 1. Dezember 2010 nach REACH registriert werden.
